| | Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH
Stand:
November 2006
| §
1 Allgemeines, Regelungsgegenstand |
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| | 1.
| Die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH (nachfolgend
Ausschreibungsblatt) gibt das Deutsche Ausschreibungsblatt heraus und stellt Datenbanken
bereit sowie damit verbundene Dienstleistungen (Online-Dienste). Zu den Online-Diensten
gehört insbesondere die Bereitstellung von Datenbanken, aus denen der Nutzer
online über EDV-Geräte abrufbare Informationen über Ausschreibungen
abrufen kann, und eines E-Mail/Fax-Dienstes, der Ausschreibungen anhand von Kundenprofilen
per E-Mail/Fax versendet, sowie die Versendung von Vergabeunterlagen. |
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| | 2.
| Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge
des Bestellers/Nutzers mit dem Ausschreibungsblatt. Das Ausschreibungsblatt erbringt
seine Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. |
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| | 3.
| Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen,
auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt. |
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| | 4. |
Bei Abonnementverträgen über die Online-Dienste sind der Zugriff
und die umfangreichen Recherche-Möglichkeiten in den Online-Datenbanken sowie
der Kundenbereich für den E-Mail/Fax-Dienst zur Verwaltung der Kundenprofile
in Leistungsbeschreibungen erläutert. Die Leistungsbeschreibung (Nutzerbroschüre)
wird der ersten Rechnung beigefügt. | | | | |
| | 5.
| Das Ausschreibungsblatt ist bestrebt, die vertragsgegenständlichen
Datenbanken regelmäßig zu aktualisieren. Die in den jeweiligen Verträgen
zwischen dem Ausschreibungsblatt und dem Nutzer festgelegten Leistungen beziehen
sich immer nur auf die bereits in den Datenbanken vorhandenen Daten, nicht auf
eine Verpflichtung des Ausschreibungsblattes, Daten erst zu beschaffen bzw. zu
aktualisieren. Eine Verpflichtung zur Aktualisierung von Daten bedarf besonderer
vertraglicher Vereinbarung. | | | | |
| | 6.
| Das Ausschreibungsblatt ist berechtigt, das Leistungsangebot
der Online-Dienste (insbesondere also Inhalt und Struktur der Datenbanken und
zugehöriger Benutzeroberflächen) zu ändern, zu modifizieren, zu
ergänzen, zu verbessern oder auch zu löschen; wenn und soweit hierdurch
die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder
nicht erheblich beeinträchtigt wird. Informationen bzgl. dieser Modifikationen
werden online vermittelt oder nach freier Entscheidung durch das Ausschreibungsblatt
auch schriftlich mitgeteilt. |  |  | |
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| §
3 Vertragsdauer | | | | |
| | 1. | Soweit
ein Abonnement Gegenstand des Vertrages ist, wird der Vertrag über die vereinbarte
Bezugszeit geschlossen. Wird die Vereinbarung nicht gem. § 3 Abs. 2 gekündigt,
verlängert sich der Vertrag automatisch. | | | | |
| | 2. | Abonnementverträge
sind mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der bezahlten Bezugszeit (siehe
Abo-Laufzeit) beidseitig schriftlich kündbar. |  |  | |
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| §
4 Preise/Zahlungsbedingungen | | | | |
| | 1. | Preise
für das Abonnement der gedruckten Ausgabe oder der Online-Dienste sind gemäß
vorliegender Rechnung und den jeweils geltenden Preislisten des Ausschreibungsblattes
im Voraus fällig. Die ausgewiesenen Beträge / Preise verstehen sich
zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer.
Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit
der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend. Alle Zahlungen
sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Nach Zahlungseingang erfolgt
bei den Online-Diensten die Paßwortfreigabe und damit Teilnahmeberechtigung
für die in der Rechnung ausgewiesene Abo-Bezugszeit. Der Nutzer wird rechtzeitig
auf den bevorstehenden Ablauf der Bezugszeit hingewiesen und erhält eine
Rechnung für den folgenden Bezugszeitraum. | | | | |
| | 2. | Behauptet
der Nutzer der Online-Dienste, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm
oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er
dies nachzuweisen. | | | | |
| | 3.
| Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Ausschreibungsblattes
ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die rechtskräftig festgestellt
oder nicht bestritten sind. Einem Besteller / Nutzer, der Kaufmann im Sinne des
HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320
BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Betreiber während seines
Verzugs innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht erbringt. |
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| §
5 Zahlungsverzug | | | | |
| | 1. | Die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung
für die Durchführung der Vertragserfüllung durch das Ausschreibungsblatt. |
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| §
6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
| | | | | | 1. | Soweit
ein Abonnement über Online-Dienste Gegenstand des Vertrages ist, hat der
Nutzer das Recht, in den unter § 1 genannten Datenbanken während der
Zeiten unter § 2 im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu recherchieren
und den Profilbereich des E-Mail/Fax-Dienstes zu nutzen, soweit die Datenbanken
für den öffentlichen Zugriff als zugänglich gekennzeichnet sind. |
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| | 2.
| Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugriffsmöglichkeiten
auf die Dienste des Ausschreibungsblattes nicht missbräuchlich zu nutzen
und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. | | | | |
| | 3. | Eine
direkte, mittelbare, vollständige oder partielle Nutzung der Dienste des
Ausschreibungsblattes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung
gestattet. | | | | |
| | 4.
| Der Nutzer ist für die Anschaffung und Einrichtung
der technischen Voraussetzungen, für die Zugriffs- und Übertragungsmöglichkeiten
selbst verantwortlich. Die Einrichtung des Online-Anschlusses und die technische
Ausstattung des Nutzers sind gemäß den Vorgaben und Verfahrensbeschreibungen
in der Nutzerbroschüre des Ausschreibungsblattes vorzunehmen. |
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| | 5. | Die
durch die Einrichtungen oder Änderungen des Anschlusses anfallenden Kosten
trägt der Nutzer, ebenso alle Kosten aus der Nutzung des öffentlichen
Kommunikationsnetzes und der Anschaffung und Instandhaltung oder Instandsetzung
erforderlicher eigener Kommunikationsgeräte des Nutzers. |  |  | |
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| §
7 Nutzungsrechte/Verwendungsbindung |
| | | | | | 1. | Der
Besteller / Nutzer darf die Druckwerke, Daten und Unterlagen nur bestimmungsgemäß
im Rahmen der Bestellung verwenden. Er darf sie nur zum eigenen, nicht gewerblichen
Gebrauch mit oder auf dem im Vertrag ausgewiesenen Medium abrufen, speichern und
nutzen. Jedes anderweitige Vervielfältigen, Umgestalten, Nachahmen, Kürzen,
Entstellen, öffentliche Vorführen, Verbreiten, Senden, Downloaden, Veräußern
oder sonstiges Verwerten von nicht unwesentlichen Teilen der gedruckten Ausgaben,
der Datenbank (Datenbankinhalt und Datenbanksoftware) oder von Unterlagen, an
denen Rechte des Betreibers oder Dritter bestehen, ist untersagt. Urheberrechtshinweise
und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
Das Vorgenannte gilt, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart
wird. | | | | |
| | 2.
| Informationsvermittlung ist nur nach gesonderter Vereinbarung
gestattet. | | | | |
| | 3. | Die
teilweise oder vollständige Erstellung von Datenbanken seitens des Bestellers/ Nutzers
unter Verwendung von Druckwerken und Daten des Ausschreibungsblattes ist nicht
gestattet. |  |  | |
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| §
8 Urheberrechte | | | | |
| | 1. | Alle
Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Schriftwerken, den Datenbanken und
sonstigen geschützten Werken (der Datenbanksoftware oder an Datenbankinhalten)
bleiben vorbehalten, soweit nicht dem Besteller/Nutzer einzelvertraglich einfache
Nutzungsrechte eingeräumt werden. Gleiches gilt sinngemäß für
bestehende Schutzrechte Dritter an Datenbankinhalten oder sonstigen Werken. |
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| | 2. | Die
Geltung möglicher weitergehender gesetzlicher Nutzungsbefugnisse zwischen
Betreiber und Nutzer wird ausgeschlossen. |  |  | |
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| §
9 Leistungsverzögerung und Rückvergütung |
| | | | | | 1. | Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die von dem Ausschreibungsblatt
nicht zu vertreten sind, berechtigen dazu, die Leistung um die Dauer der Behinderung,
zuzüglich angemessener Anlaufzeit, hinauszuschieben. | | | | |
| | 2. | Bei
Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs
des Ausschreibungsblattes liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. Im Übrigen werden Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten nur dann
erstattet, wenn das Ausschreibungsblatt oder einer seiner Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich verschuldet oder grob fahrlässig
verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 24 Stunden erstreckt. |
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| §
10 Gewährleistung | | | | |
| | 1. | Das
Ausschreibungsblatt übernimmt keine Gewähr bezüglich des Bestands,
der Vollständigkeit, der Richtigkeit des Inhalts und der Aktualität
der Informationen, Dienste und Unterlagen und der Freiheit von Rechten Dritter.
Technische Ungenauigkeiten und Schreibfehler, die den Gebrauch nicht wesentlich
beeinträchtigen, begründen ebenfalls keinen Gewährleistungsanspruch.
Des Weiteren wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Informationen
und Unterlagen für bestimmte Zwecke des Nutzers geeignet sind. |
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| | 2. | Das
Ausschreibungsblatt behält sich das Recht vor, fehlerhafte Informationen,
die ihm zur Kenntnis gelangt sind, zu berichtigen. Die Nachbesserung erfolgt in
der nächsten Druckausgabe, online oder für den E-Mail/Fax-Dienst per
E-Mail/Fax. | | | | |
| | 3. | Von
jeder Gewährleistung ausgenommen sind Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit
der vom Nutzer verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und der
eigenen Datenkommunikationsgeräte des Nutzers. | | | | |
| | 4. | Für
technisch bedingte Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Ausschreibungsblattes
ihre Ursache haben, sowie für Schäden aus höherer Gewalt haftet
das Ausschreibungsblatt nicht. |  |  | |
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| §
11 Haftung | | | | |
| | 1. | Das
Ausschreibungsblatt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für
leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang vorhersehbarer Schäden
begrenzt. | | | | |
| | 2.
| Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden,
die der Nutzer durch Verlust oder Missbrauch seines Passwortes/UserID erleidet,
ebenso nicht auf von Dritten stammende Daten. |  |  | |
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| §
13 Geheimhaltung und Datenschutz | | | | |
| | 1. | Der
Besteller / Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass personenbezogene
Daten vom Ausschreibungsblatt während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragszweckerfüllung,
insbesondere für den Zugriff durch den Nutzer auf den Datenbanken und für
Abrechnungszwecke notwendig und geboten ist. Der Besteller / Nutzer hat diesbezüglich
ein Widerspruchsrecht (s. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 4 Teledienst-Datenschutzverordnung). |
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| | 2. | Das
Ausschreibungsblatt trifft, auf Verlangen des Nutzers, bzgl. seiner personenbezogenen
gespeicherten Daten eine unentgeltliche Auskunftspflicht. Das Ausschreibungsblatt
wird diese Daten des Nutzers nicht ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten.
Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn das Ausschreibungsblatt Dritten gegenüber,
insbesondere gegenüber staatlichen Stellen, verpflichtet ist, diese Daten
zu offenbaren und der Nutzer nicht widerspricht. | | | | |
| | 3. | Soweit
sich das Ausschreibungsblatt Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient,
dürfen die Teilnehmerdaten an diese weitergegeben werden, soweit es im Rahmen
dieses Vertrages notwendig ist. | | | | |
| | 4.
| Das Ausschreibungsblatt steht dafür ein, dass alle
Personen, die von ihm betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften kennen und beachten. Sie sind vom Ausschreibungsblatt über datenschutzrechtliche
Bestimmungen gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz belehrt worden. |
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| §
14 Sonstige Bestimmungen | | | | |
| | 1. | Auf
den Vertrag des Ausschreibungsblattes mit dem Besteller / Nutzer findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Mit der Bestellung erkennt
der Besteller / Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. |
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| | 2. | Erfüllungsort
ist Düsseldorf. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart, sofern
die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens sind. |
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| | 3. | Änderungen
oder Ergänzungen der auf den AGB beruhenden Verträgen und der AGB selbst
gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für
die Änderung dieser Schriftformklausel. | | | | |
| | 4. | Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden
weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte
sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen
oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung
treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck
der Bedingungen gewollt haben würden. |  |  | |
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Deutsches
Ausschreibungsblatt GmbH
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